Ingenieurskonstruktionen
Spezial- und Sonderkonstuktionen von der ersten Idee, den Entwurf, Zeichnungssätzen, Berechnungen, FEM-Analysen, Nachweise und Zulassungen
Die Aufgabe einer Gefährdungsanalyse besteht in der Feststellung von technischen sowie betriebstechnischen Mängeln in einer Trinkwasser-Installation sowie der Bewertung von Gefährdungen in Hinblick auf die Hygiene und der Gesundheit, die durch den Betrieb und der Nutzung einer Trinkwasseranlage ausgehen können.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse
und einer systemorientierten Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen.
Auslöser einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse ist das Vorliegen einer mikrobiellen Kontamination in Trinkwasseranlagen, hervorgerufen durch im Trinkwasser lebende Bakterien, zum Beispiel Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und weiteren Trinkwasserkeimen.
Wird der technische Maßnahmewert für Legionellen mit mehr als 100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Probenmenge bei einer Legionellenuntersuchung überschritten, so ist die unverzügliche Erstellung einer Gefährdungsanalyse für die Trinkwasseranlage gemäß §16, Absatz 7 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich vorgeschrieben.
Die Gefährdungsanalyse ist in diesem Fall immer grundsätzlich durchzuführen! Es handelt sich hierbei um eine Betreiberpflicht zum Schutz der Verbraucher des Trinkwassers. Bei Nichtbeachtung kann dieses zu strafrechtlichen Folgen führen.
Eine ereignisorientierte Gefährdungsanalyse dient zur Ursachenklärung sowie zur Beseitigung von mikrobiologischen Kontaminationen in Trinkwasser-Installationen.
Daneben bietet die Erstellung einer freiwilligen, systemorientierten Gefährdungsanalyse die Möglichkeit vorhandene Schwachstellen und Gefährdungen in einer Trinkwasser-Installation frühzeitig zu erkennen und gemäß §17 Trinkwasserverordnung einen hygienisch sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu gewährleisten.
Die Vorgehensweise erfolgt bei einer ereignisorientierten und bei einer systemorientierten Gefährdungsanalyse gleichermaßen.
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind alle erkennbar mögliche Gefährdungen aufzuführen und hinsichtlich der hieraus resultierenden Risiken individuell zu bewerten
Die Feststellung der Gefahrenpunkte und Mängel erfolgt stets über eine Ortsbegehung mit einer Überprüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse
und einer systemorientierten Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen.
Auslöser einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse ist das Vorliegen einer mikrobiellen Kontamination in Trinkwasseranlagen, hervorgerufen durch im Trinkwasser lebende Bakterien, zum Beispiel Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und weiteren Trinkwasserkeimen.
Wird der technische Maßnahmewert für Legionellen mit mehr als 100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Probenmenge bei einer Legionellenuntersuchung überschritten, so ist die unverzügliche Erstellung einer Gefährdungsanalyse für die Trinkwasseranlage gemäß §16, Absatz 7 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich vorgeschrieben.
Die Gefährdungsanalyse ist in diesem Fall immer grundsätzlich durchzuführen! Es handelt sich hierbei um eine Betreiberpflicht zum Schutz der Verbraucher des Trinkwassers. Bei Nichtbeachtung kann dieses zu strafrechtlichen Folgen führen.
Eine ereignisorientierte Gefährdungsanalyse dient zur Ursachenklärung sowie zur Beseitigung von mikrobiologischen Kontaminationen in Trinkwasser-Installationen.
Daneben bietet die Erstellung einer freiwilligen, systemorientierten Gefährdungsanalyse die Möglichkeit vorhandene Schwachstellen und Gefährdungen in einer Trinkwasser-Installation frühzeitig zu erkennen und gemäß §17 Trinkwasserverordnung einen hygienisch sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu gewährleisten.
Die Vorgehensweise erfolgt bei einer ereignisorientierten und bei einer systemorientierten Gefährdungsanalyse gleichermaßen.
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind alle erkennbar mögliche Gefährdungen aufzuführen und hinsichtlich der hieraus resultierenden Risiken individuell zu bewerten
Die Feststellung der Gefahrenpunkte und Mängel erfolgt stets über eine Ortsbegehung mit einer Überprüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Gefährdungsanalysen gemäß § 3 (13) Trinkwasserverordnung und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 – Blatt 2
Der Ablauf und die Gestaltung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen wird über die Trinkwasserverordnung unter dem Paragraf §3, Absatz 13 , TrinkwV – „Gefährdungsanalyse“ sowie über die Empfehlung des Umweltbundesamtes UBA-Empfehlung 2012 „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung„ und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 – Blatt 2 „ Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Gefährdungsanalyse“ vom 01.01.2018 geregelt.
Es gelten unter anderen folgende Vorgaben zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen:
- Die Gefährdungsanalyse hat durch eine sachkundige Person bzw. einen Sachverständigen mit entsprechender Qualifikation in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erfolgen.
- Im Rahmen der Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung mit Überprüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) vorgeschrieben.
- Die Darstellung der Gefährdungsanalyse anhand von vorgefertigten Checklisten mit einer einfachen Auflistung von Gefahrenspunkten ist nicht ausreichend.
- Gemäß der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 – Blatt 2 ist im Rahmen der Gefährdungsanalyse auch die Erstellung eines Temperaturprofils für den Betrieb der Trinkwasseranlage vorgesehen.
- Eine Gefährdungsanalyse ist unabhängig von anderen Interessen durchzuführen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder dem Betrieb oder der Sanierung der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Sanitärfirmen).
Über eine zeitliche Priorisierung sind entsprechende Handlungsempfehlungen in der Gefährdungsanalyse abzuleiten.
Je nach Grad der Gefährdung für die Nutzer der Trinkwasseranlage und möglichen Schäden sind diese Handlungsempfehlungen in Sofortmaßnahmen, kurz- und mittelfristige Maßnahmen sowie langfristige Maßnahmen zu unterteilen.
Aus den Handlungsempfehlungen sollte zur sicheren Beseitigung der Mängel und Gefahren ein geordneter Maßnahmeplan hervorgehen.
Der Ablauf einer Gefährdungsanalyse sollte idealerweise nach folgendem Schema erfolgen:
- Ortsbesichtigung mit Bestandsaufnahme der Trinkwasseranlage unter Ermittlung aller anlagenspezifischer Faktoren und Mängel von denen eine Gefährdung ausgehen kann.
- Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Erstellung eines umfangreichen Inspektionsberichts zu den Erkenntnissen der Ortsbesichtigung.
- Niederschrift der Gefährdungsanalyse im engeren Sinne in schriftlicher Gutachtenform mit Erfassung der Mängel und Gefahrenpunkte sowie deren Risikobewertung.
- Abschließende Zusammenfassung mit einer Gesamtbewertung zu den einzelnen Ergebnissen und Befunden.
- Aufführung von Handlungsempfehlungen, zeitlich priorisiert mit der Erstellung eines geordneten Maßnahmeplans zur erfolgreichen Beseitigung der Mängel und Gefahrenpunkte.
Die Gefährdungsanalyse ist nach der allgemein anerkannten Regel der Technik VDI/BTGA/ZVSHK 6023 – Blatt 2 durch einen qualifizierten Sachverständigen mit entsprechender Fachkunde zu erstellen.
Als Gutachten muss die Gefährdungsanalyse nachvollziehbar, logisch strukturiert, für den Laien verständlich und für den Fachmann ausreichend erklärbar sein.
Gutachten und somit auch Gefährdungsanalysen sollten durch den ausführenden Sachverständigen persönlich erstellt werden.
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